Archiv für das 'rückholung'-tag

Bergungs- und Rückholversicherung

Als Mitglied alpiner Vereine ist man mittlerweile standardmäßig Freizeit-Unfall versichert. Was bedeutet das konkret im Ernstfall bzw. wo liegen in Österreich die Vorteile für Versicherungsnehmer, denn oftmals ist es schwierig an konkrete Informationen zu gelangen, was wirklich abgedeckt wird. Zwar haben OeAV und die Naturfreunde (an ihrer Mitgliederzahl gemessen die beiden größten Vereine in Österreich) gute und informative Folder, doch lässt so manche Formulierung offen wo der Versicherungsschutz endet. Schon alleine die Auskunft, dass teile der Leistungen nur in Europa und den an das Mittelmeer angrenzenden außereuropäischen Ländern gelten, wirft für mich die Frage auf wo Europa endet (Russland inklusive Kamtchatka?, Georgien? usw.) Deshalb empfiehlt es sich, vor allem bei Reisen ins Ausland und außeralpinen Unternehmungen mit den entsprechenden Hauptverbänden Kontakt aufzunehmen oder den Versicherungsanbieter direkt zu kontaktieren. Im Zuge der Information ist es auch wichtig die eigens angeführten Ausschlussgründe von Versicherungsleistungen zu studieren.
Aufgrund einer privat geplanten Unternehmung in den Kaukasus wollte ich bei beiden Verbänden mehr über den konkreten Versicherungsschutz erfahren und über die Übernahme der allfälligen Bergungs- und Rückholkosten, da die vorliegenden Flyer keine konkreten Aussagen zulassen und hiermit Handlungsbedarf entsteht. Doch auch eine scheinbar alltägliche Anfrage bei den betreffenden Stellen kann nicht immer rasch und zufriedenstellend beantwortet werden.
Bei den Naturfreunden wollte und konnte man mir bei der Stelle, welche Versicherungsfälle bearbeitet und an den Kooperationspartner – die Wiener Städtische – weiterleitet, keine konkreten Auskünfte geben und Verwies mich auf den Dienstleister selbst. Die Begründung lautetet, dass es sich bei den Naturfreunden bloß um einen Service im Rahmen der Mitgliedschaft handle und die genaue Festlegung der Bemessungen beim der Wiener Städtischen erfragt werden müsse. Weiterer Grund war, dass man für die Auskünfte keine Garantie auf Richtig- und Vollständigkeit geben wollte. In der Versicherung mit mehreren Stellen verbunden dauerte es – die Zeit an der Warteschleife miteingerechnet – gut eine halbe Stunde bis ich eine kompetente Person am Apparat hatte. Doch von ausführlicher Auskunft, war leider keine Spur.
Beim Alpenverein – vermutlich durch die enorme Mitgliederanzahl auch geschulten Umgang mit Versicherungsfällen – wählte ich die Nummer des eigens am Folder angeführten Sparkassen-Versicherungsdienstes. Dort gab man mir geduldig Auskunft und wusste neben ausführlicher Beantwortung meiner Anfragen auch noch Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang im Versicherungsfall.

Der wichtigsten und zentralen Zahlen der Versicherungsleistungen im Vergleich (ohne Gewähr auf vollständige und richtige Angaben – Informationsstand 2009)*:

alles in € und pro Person Alpenverein Naturfreunde
Versicherung Uniqa Wiener Städtische
Bergekosten, bis 22.000 22.000
Rückholkosten, bis ohne Obergrenze 22.000
**Haftpflichtvers., bis 2.180.186 2.500.000
**Rechtsschutzvers., bis 32.703 -
Spitalskosten + Transport, bis 7.500 -
Arzt- u. ambulante Spitalskosten +
Medikamente, bis
1.500 -

* zusätzliche Invaliditätsversicherungsabdeckung wurde nicht berücksichtigt.
** Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungsansprüche beziehen sich nur auf Ausübung von Vereinstätigkeiten (wie z.B. Führung von Gruppen).

Im Unglücks- bzw. Versicherungsfall ist es wichtig so schnell als möglich die betreffenden Rettungsorganisationen zu verständigen (auch aus dem Ausland) um eventuelle Rückholtransporte zu organisieren, da die Versicherung meist nur den Transport mit Vertragsorganisationen verrechnet. Hier empfiehlt sich die Mitnahme der im Vorhinein teilweise ausgefüllten Polizze mit Name, Alter, Adresse des Verletzten, Mitgliedsnummer. Vor Ort ist dann die Art und der Zeitpunkt der Verletzung auszufüllen, der Aufenthaltsort mit Anschrift und Telefonnummer, der Name, die Telefonnummer und die Verständigungssprache des behandelnden Arztes und die Angabe von Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen am Unfallort und in der Heimat. Besonderer Tipp: Auch die notwendigen Dokumente einer Vertrauensperson zuhause anvertrauen und Aufklärung über die Versicherung leisten, damit bei allfälligem Notruf von Angehörigen zuhause  die richtigen Stellen informiert sind und eine Abdeckung gewährleistet ist und nicht missverständlich andere Organisationen mit der Rückholung beauftragt werden.
Nicht unwichtig erscheint mir auch die Auskunft über das notwendige Prozedere im Unglücksfall von der Einleitung der Bergungsmaßnahmen bis hin zum Krankenhaus- bzw. Rückholtransport. Auch hier Bedarf es genaueren Recherchen, damit eine Abdeckung der beanspruchten Leistungen gegeben ist. Die zu informierenden Stellen sind meist auf den Mitgliedskarten der Vereine angeführt.

Weitere Informationen bieten die Onlineportale wo man die  Infofolder zum Download stehen und die Kontaktdetails zu den Servicestellen vermerkt sind:
Alpenverein
Naturfreunde